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Nr. 63/2023/30

Nr. 63/2023/30 – Invalidenversicherung; Beweiswert von Administrativgutachten – Art. 7, Art. 8 und Art. 43 Abs. 1 ATSG.

Schaffhausen · 2024-04-05 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aus der allgemeinen Therapierbarkeit auf die versicherungsmedizinische Relevanz eines Leidens zu schliessen ist unzulässig (E. 6.1.1.). Eine nachträglich von den Gutachtern angeführte Aggravation, die in den Vorakten keine Stütze findet, ist nicht plausibel (E. 6.1.2 f.). Eine vom behandelnden Arzt drastisch beschriebene Verschlechterung darf vom RAD nicht ohne Weiteres als unbeachtlich erklärt werden (E. 6.2.). OGE 63/2023/30 vom 5. April 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht